Schimmelpilze in der Wohnung bzw. Mietwohnung
Treten in einer Wohnung Schimmelpilze oder muffige Gerüche auf, tauchen verschiedene Fragen auf:
1. Ist Schimmelpilz gesundheitsgefährlich?
Grundsätzlich sollte von einer Gesundheitsgefährdung ausgegangen werden. Zurzeit gibt es aber keine Grenzwerte für die gesundheitliche Belastung durch Schimmelpilzsporen. Deshalb sollte umgehend der „hygienische Normalzustand“ hergestellt werden und die Ursache gefunden und beseitigt bzw. abgestellt werden.
2. Wer ist Schuld – wer muss die Beseitigung zahlen?
Variante Gebäudeschäden (Vermieter):
Feuchteschäden durch
- defekt Dächer bzw. Flachdächer
- Sturmschäden
- Fassadenrisse und Mauerwerksfugen
- Fehlender Wetterschutz – Dachüberstand
- Defekte Wasserleitung und Abwasserleitungen
- Defekte Silikonfugen in der Dusche / Sanitärbereich
- Fehlende Horizontal- oder Vertikalabdichtungen
- Schlechte Wärmedämmeigenschaften der Außenwand U-Wert >0,73
- Neubaufeuchte
- Fehler in der Bauausführung oder Baustellenleitung
- Modernisierung z. B. der Fenster ohne Hinweis auf zu änderndes Nutzerverhalten
Feuchteschäden durch Nutzerverhalten:
- Heizverhalten zu gering z.B. im Schlafzimmer
- Heizverhalten zu unregelmäßig – Nachtabsenkung mehr als 2 Grad
- Falsches Lüften z.B. Dauerlüftung durch Kippstellung der Fenster
- Zu wenig Lüften – keine Stoßlüftung
- Kein Lüften nach Feuchteproduktion wie Duschen und Kochen
- Übermäßige Pflanzenhaltung (Kanabisplantagen u.ä. J)
- Übermäßige Wäschetrocknung
Das so oft gerügte Verstellen der Außenwände mit großflächigen Möbeln vom Mieter ist rechtlich zulässig. Zu empfehlen ist es natürlich nicht, da die eigene Gesundheit oder sogar die Gesundheit der Kinder (nicht voll ausgebildetes Immunsystem) darunter leiden.
Die Beurteilung der Schuldfrage in Schadensprozessen ist oft schwierig und auch der Ausgang ist ungewiss. Ohne Sachverständigen bzw . Sachkundigen ist eine Ursachenforschung nicht möglich.
3. Warum bildet sich Schimmelpilz?
Schimmelpilze brauchen (es gibt ca. 100000 Sorten und alle können unter abweichende Bedingungen leben):
Feuchtigkeit ca. ab 70% relative Luftfeuchtigkeit
Nährboden z.B. Papier, Hartfaser, Leder aber auch Staub reicht
Temperatur – Raumtemperatur eignet sich hervorrangend
Die Ursachenforschung der Durchfeuchtung bzw. Schimmelpilzbefall sollte von einem Sachverständigen erfolgen. Ist kein Schimmelpilz sichtbar und Geruchsprobleme vorhanden oder sind gesundheitliche Auswirkungen (z.B. nur in der Wohnung, aber nicht auf Reisen bzw. Urlaub) bemerkbar, so sollte ein Baubiologe bzw. ein Sachverständigenbüro für Baubiologie hinzugezogen werden.
Ist die Ursache im Nutzerverhalten gefunden, so ist eine Umfangreiche Aufklärung über das Lüftungs- und Heizverhalten angebracht. Oft werden Luftfeuchtigkeit in Außen- und Innenluft falsch eingeschätzt. Hier für gibt z.B. ein App „Kann ich jetzt lüften“. Nach erfolgreicher Aufklärung findet auch derjenige das Lüften sinnvoll, der vorher im Lüften eine Energieverschwendung gesehen hat. Hierfür setzen wir ein Nebelgerät ein und zeigen damit auf, das nach dem Lüften die Luft wärmer ist als vor dem Lüften.
Die Raumluft kann niemals zu wenig Wasser enthalten (außer für Holzeinbauten), aber zuviel Staub und Schadstoffe (zu hoher CO2-Wert)!
4. Wie entferne ich Schimmelpilz? Oder lasse ich den Schimmel entfernen?
Nach oder während der Ursachenbeseitigung muss eine Beurteilung des Schimmelpilzbefalls erfolgen.
Kann der Nutzer selber den Schimmelpilz beseitigen? Ja bis 0,5m² im oberflächigen Befall.
Siehe Leitfaden zur Ursachesuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen – Seite 36 – 40 (38-41 bei neuer Auflage).
Die befallenen Flächen sollten nicht abgefegt oder eingesprüht werden, weil dadurch die Sporen im Raum verteilt werden. Flächen feucht reinigen und mit Ethanol oder Isopropanollösung desinfizieren.
Ist der Befall tiefer z.B. unter der Tapete im Putz oder Gipskarton sollte ein Fachbetrieb mit Sachkundenachweis beauftragt werden. Auch bei größerem Befall ist ein Fachbetrieb zu beauftragen.
Der sachkundige Fachbetrieb erstellt einen Sanierungsplan und eine Gefährdungsbeurteilung für das Sanierungspersonal und die Raumnutzer. Im Sanierungsplan sind die einzelnen Sanierungsschritte festgelegt z.B. entfernen von befallenen Baustoffen wie Tapeten, Gipskarton, Hartfaserpappen, Isolierwolle usw.
Die Frage der Abschottung des Sanierungsbereiches wird im Sanierungsplan beantwortet. Die Arbeitsschutzmaßnahmen werden in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Die Trocknung erfolgt erst nach Beseitigung oder Fixierung des Schimmelpilzes.